Komitee
«kein Abbruch auf Vorrat»
Darum geht's
Die Immobilienstrategie der Kantonsspital Baden AG sieht vor, den Bestandesbau aus dem Jahr 1978 nach dem Bezug des neuen, in Fertigstellung begriffenen Spitals im Jahr 2025 abzubrechen und als Grünfläche für einen Neubau in ferner Zukunft freizuhalten. Eine Weiternutzung der Grossimmobilie wurde nie ernsthaft geprüft. Ein Abbruchgesuch wurde bereits bei der Stadt Baden eingereicht.
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Das Komitee «Kein Abbruch auf Vorrat» verlangt von der Badener Spital AG und dem Regierungsrat als Vertreter des Aktionariats die Prüfung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um die Grossbaute mit über 50'000 Quadratmetern Geschossflächen in einen zweiten Lebenszyklus von 40 bis 50 Jahren zu überführen. Dies angesichts des immensen Bedarfs an Raum für verschiedenste Nutzungen und angesichts des ökonomischen und ökologischen Kapitals, das in der Immobilie gebunden ist.
Wir stellen fest
1.
Der Bau umfasst über 50’000m2 Bruttogeschossfläche in einer Hülle, die keinesfalls marode ist. Das beweist eine aktuelle Machbarkeitsstudie von Architekt*innen und Ingenieur*innen.
2.
50’000m2 entsprechen der Fläche einer Grossüberbauung mit ungefähr 300 Wohnungen.
3.
Die Immobilie gehört der Kantonsspital Baden AG. Diese AG befindet sich zu 100% im Besitz des Kantons. Die Immobilie ist also öffentliches Eigentum.
4.
Im Vergleich zu einem Neubau gleichen Volumens können durch eine Sanierung und Umnutzung 25'000 Tonnen CO2 gespart werden.
5.
Verschiedene Investoren und Immobilienanleger sowie gemeinnützige Bauträger würden in Betracht ziehen, eine Nutzung im Rahmen eines verkürzten Baurechts zu prüfen.
Wir fordern
1.
Der Regierungsrat und die Kantonsspital Baden AG sollen ein Abbruch-Moratorium beschliessen, bis alle möglichen Optionen für eine Weiternutzung seriös abgeklärt wurden.
2.
Die noch fehlenden Module 2 bis 4 der Machbarkeitsstudie von Schneider Schneider Architekten und Schnetzer Puskas Ingenieure von Februar 2023 (Potenziale, Entwicklung, Machbarkeitsprojekt) sind in Auftrag zu geben.
3.
Die kantonale Immobilienabteilung (Immobilien Aargau), die Stadt Baden und weitere potenzielle Stakeholder*innen sind in die Analyse- und Konzeptarbeit einzubeziehen.
4.
Sollten diese Abklärungen ergeben, dass eine öffentliche Nutzung nicht oder nur in Teilen möglich ist, soll die Kantonsspital Baden AG eine Veräusserung der Baute im Baurecht für maximal 50 Jahre mit einer klaren Heimfallregelung an gemeinnützige und private Bauträgerschaften prüfen.
5.
Sollten sich wider Erwarten alle Optionen für eine Weiternutzung als unrealistisch erweisen, soll als letzte Möglichkeit geprüft werden, ob Bauteile des KSB wiederverwendet werden können (Re-Use-Strategie).